Ein Auszug aus dem Freistellungsbescheid vom 06.11.2018 |
Bis zum 31.05.2018 musste diesmal die Erklärung der Jahre 2015-2017 abgegeben werden. Nach Prüfung teilt das Finanzamt nun mit, dass die Freistellung auch weiterhin für die kommenden drei Jahre gegeben ist.
So kann der Verein auch weiterhin alle Gelder zugunsten der Schulgemeinschaft einsetzen, ohne Steuern abführen zu müssen. Zudem ist damit die Berechtigung verbunden, Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen, so dass auch Spenderinnen und Spender davon profitieren und ihre Spenden an den Förderkreis steuerlich geltend machen können.
Vielen Dank an das Finanzamt Essen-Süd!